Header

Campingplatzordnung

Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Ottenstein!

Sehr geehrte Campingfreunde,

wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Unser Campingplatz ist vom 01. Mai bis zum 30. September geöffnet.
Die unmittelbare Betreuung der Campingäste und des Platzes erfolgt durch Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.

Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

  • Unser Zielklientel sind Familien & Ruhesuchende, deshalb legen wir Wert auf ein gesittetes Miteinander.
  • Am gesamten Gelände gilt Schritttempo.
  • Der Check-in hat bis 19:00 Uhr zu erfolgen
  • Bitte nehmen Sie in all Ihren Handlungen Rücksicht auf andere Gäste. Was du nicht willst, dass man dir tut.
  • Die Nachtruhe von 22:00–07:00 Uhr ist ein-zuhalten, in dieser Zeit ist ein- und ausfahren zu unterlassen.
  • Partypeople sind unerwünscht, dies lässt sich mit unserem Klientel nicht vereinbaren.
  • Bitte vermeiden Sie ab 22:00 Uhr jegliche Störung anderer Gäste.
  • Bluetooth Boxen, Radios, etc. sind ab 22:00 Uhr nicht mehr gestattet.
  • Achten Sie bitte auf die Einhaltung der Platzgrenzen.
  • Bitte entsorgen Sie Ihren Müll laut Mülltrennung
  • Das Campinggelände ist weder Hundeklo, noch Aschenbecher.
  • Hunde: Es besteht Leinenpflicht am gesamten Gelände. Bitte entscheiden Sie nie in Eigenregie, ihren Hund zu einem anderen zu lassen, fragen Sie zuerst den Besitzer. Ihr Hund macht sein Geschäft nicht am Campinggelände.
  • Alle Anlagen und Einrichtungen sind sauber zu halten und schonend zu behandeln.
  • Bitte verlassen Sie das WC, wie ein erwachse-ner Mensch das bei sich zu Hause tun würde.
  • Das Betreten der Bootsstege ist verboten. (Ausnahme – Verleih)
  • Bitte behandeln Sie unser Personal mit der selben Höflichkeit, welche auch Ihnen entgegengebracht wird.
  • Sie befinden Sich in einem Naturschutzgebiet, dies bedeutet, dass auch andere Lebewesen ihr Dasein hier fristen und ebenfalls respektiert werden wollen.
  • Am gesamten Platz ist offenes Feuer verboten, grillen ist nur auf den Grillplätzen erlaubt, hier gerne auch mit Ihrem eigenen Griller.
  • Die Grillplätze sind sauber zu verlassen, die Asche muss im Aschekübel entsorgt werden und es darf ausschließlich mit Kohle ( an der Bar erhältlich) und nicht mit Holz oder Ästen der umliegenden Bäume gegrillt werden. Nach Verlassen des Platzes, darf keine Glut mehr glimmen und kein Feuer brennen.
  • Chemietoiletten und Grauwasser, bitte nur am Grau- und Schwarzwasserplatz reinigen, befüllen oder entleeren.
  • Gasanlagen die durch den Camper angeschlossen werden haben den gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen. Dem Betreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.
  • Bitte vertauen Sie keine Boote wild, diese werden abgeschleppt.
  • Bitte verlassen die Parkverbots-Zone bei der Halbinsel umgehend nach Be- oder Entladung, hier sind keine Parkplätze, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt.
  • Stellplatz: Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke oder Schnürre gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch sichtbare Markierungen. Das Betreten fremder Grundstücke ist verboten.
  • In keinster Form darf in die Landschaft eingegriffen werden, wie etwa Fällen von Bäumen oder Sträuchern.
  • Bauliche Maßnahmen dürfen nur mit Zustimmung des Betriebsleiters durchgeführt werden. Der Gast ist verpflichtet, bei Verlassen, den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen.
  • Der Betreiber behält sich vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.
  • Zusätzliche Besucher sind unverzüglich der Rezeption zu melden.
  • Check-in ab 11:00, Check-out bis 10:30 Uhr
  • Das Anlanden mit Booten sowie die Ablage von SUPs in der Badebucht, ist nicht gestattet.
  • Stromversorgung: Sie stecken Sich nur an dem für Ihren Platz vorgesehenen Steckplatz an. Sie stecken niemanden ungefragt ab- aus- oder um.
  • Dauercamper:
    • Die Anzahl der Nächtigungen sind selbstständig und monatlich der Rezeption zu melden und die damit verbundenen Ortstaxen an die Gemeinde zu entrichten.
    • Der Platz darf nicht untervermietet werden. Vertragspartner ist ausschließlich der Rechnungsempfänger, auch Verwandte sind separat anzumelden. Jeder Besucher ist unverzüglich bekannt zu geben und die entsprechende Personenabgabe zu entrichten. Der Platz ist nicht übertragbar. Bei widerrechtlichem Handeln behält sich der Betriebsleiter vor, den Vertrag auf zu kündigen, bzw. nicht zu verlängern.
    • Jegliche bauliche Veränderungen, Platzabgrenzungen, Zäune, Baumbeschnitt, etc. sind genehmigungspflichtig.
  • Bei Nichteinhaltung der Regeln behält sich die Betriebsleitung vor, den Aufenthalt der betroffenen Personen zu beenden.
  • Für etwaige Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt auf unserem Campingplatz!