Camping-Haupthaus

AGB's

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geltungsbereich

1. Diese Geschäftsbedingungen und subsidiär die Campingplatzordnung, gelten für die mietweise Überlassung von Stand- und Zeltplätzen auf dem Gelände des Campingplatzes zur Beherbergung von Gästen, sowie alle damit zusammenhängenden, für den Kunden erbrachten Leistungen des Campingplatzbetreibers. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Campingplatzgesetzes NÖ, in der jeweils geltenden Fassung.

2. Für die vertraglichen Leistungen gelten ausschließlich die Beschreibungen und Preise, der für den Reisezeitraum gültigen Preisliste, vorbehaltlich allfälliger Änderungen. Telefonische Auskünfte, Nebenabreden oder sonstige Zusicherungen, gleich welcher Art, bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

3. Vertragspartner sind der Campingplatzbetreiber und der Campinggast, der die Buchung getätigt hat. Diese haften wechselseitig für die Verpflichtungen, die sich aus dem geschlossenen Vertrag ergeben.

Buchung

1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags (Reservierungsbestätigung) des Betreibers des Campingplatzes, an den Antragsteller (Bucher) zustande.

2. Handelt es sich bei dem die Buchung durchführenden nicht um den Gast, haftet dieser dem Campingplatzbetreiber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus gegenständlichem Vertrag.

3. Die Gebühren für die Benutzung des Campingplatzes sind in der Preisliste festgesetzt und können dem Aushang bei der Rezeption entnommen werden.

4. Der angegebene Anreisetermin ist verbindlich. Einchecken können Sie am vertraglich vereinbarten Anreisetag zwischen 9.00 und 12.00., sowie von 14.00 bis 18.00 Uhr.

5. Sofern die Anreise am verbindlich gebucht den Anreisetag nicht erfolgt, muss die Reservierung durch den Campingplatzbetreiber nicht aufrechterhalten werden.

6. Die beim Check-In angegebene Personenzahl ist verbindlich. Die Anzahl der bei der andere ist der angegebenen Personen kann im Nachhinein nicht mehr geändert werden.

Reservierungen

1. Reservierungen sind möglich, beinhalten aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Stell- oder Zeltplatz. Eine Reservierung unter Bekanntgabe der Anzahl der Stellplätze, der Personen und des Buchungszeitraums, wird erst nach dem Einlangen eine Anzahlung in Höhe von € 90,00 pro Stell- oder Zeltplatz und schriftlicher Bestätigung seitens des Campingplatzbetreibers garantiert.

2. Änderung können im Nachhinein nicht berücksichtigt werden und rechtfertigen auch nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrages.

3. Kurzfristige Reservierungen (weniger als sieben Tage vor der Anreise) sind verbindliche Buchungen, sobald eine schriftliche Bestätigung durch den Campingplatzbetreiber erteilt wurde. Diese Buchung ist nicht stornierbar, sodass vom Gast das vollständige Entgelt (ausgenommen Strom und sonstige verbrauchsabhängige Leistungen) zu bezahlen ist.

Rücktritt durch den Gast

1. Der Rücktritt von einer Buchung hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Campingplatzbetreiber ist.

2. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt von der Buchung ist der Eingang der Rücktrittserklärung (schriftliche Stornierung der Reservierung) beim Campingplatzbetreiber und verfällt in diesem Fall der Anzahlungsbetrag.

3. Bei Stornierungen für Stand– und Zeltplätze weniger als sieben Tage vor Anreise sind 100 % der gebuchten Leistungen (ausgenommen Strom und sonstige verbrauchsabhängige Leistungen), unabhängig von der Inanspruchnahme der gebuchten Leistung, zu bezahlen und  nicht erstattungsfähig.

4. Dies gilt nicht, im Falle des Leistungsverzuges des Campingplatzbetreibers oder einer von Ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

5. Der gebuchte beziehungsweise bei Anreise angegebene Aufenthaltszeitraum ist verbindlich. Eine verfrühte Abreise rechtfertigt nicht die Kürzung des Gesamtrechnungsbetrages.

Rücktritt durch den Campingplatzbetreiber

1. Ist ein Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart (zum Beispiel optionale Buchung) kann der Campingplatzbetreiber in diesem Zeitraum seinerseits vom Vertrag zurücktreten, wenn Anfragen anderer Kunden vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Campingplatzbetreibers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Sofern der Gast eine vereinbarte Anzahlung mit Ablehnungsandrohung durch den Campingplatzbetreiber nicht leisten.

3. Der Campingplatzbetreiber ist ferner berechtigt aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, etwa falls höhere Gewalt oder ein anderer vom Campingplatzbetreiber nicht zu vertretender Umstand die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht.

4. Ferner wenn Buchungen unter irreführenden oder falschen Angabe wesentlicher Tatsachen vorgenommen wurden (z.B. Altersangaben, Minderjährigkeit des Buches, Mitreisende um elterliche Begleitung, …).

5. Wenn der Campingplatzbetreiber begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung durch den Gast den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder dessen Ansehen in der Öffentlichkeit gefährdet.

6. Die Ausübung des Rücktrittsrechtes hat der Campingplatzbetreiber dem Gast unverzüglich anzuzeigen.

7. Bei berechtigtem Rücktritt steht dem Gast kein Anspruch auf Schadenersatz zu, es sei denn, es liegt ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Campingplatzbetreibers vor.

Schlussbestimmungen

1. Bestimmungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder diese Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden (Camping Gas) sind unwirksam.

2. Erfüllung – und Zahlungsort ist der Sitz des Campingplatzes in Peygarten.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Peygarten.

4. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. EVÜ, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt werden.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Campingplatz unwirksam oder nichtig sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.