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Campingplatzordnung

Herzlich Willkommen auf dem Campingplatz Ottenstein!

Sehr geehrte Campingfreunde,

wir freuen uns, dass Sie unseren Campingplatz gewählt haben und wünschen Ihnen einen erholsamen Aufenthalt. Unser Campingplatz ist vom 01. Mai bis zum 30. September geöffnet.
Die unmittelbare Betreuung der Campingäste und des Platzes erfolgt durch Campingwarte, an die Sie sich bei auftretenden Fragen jederzeit wenden können.

Damit Ihr Aufenthalt angenehm und entspannend abläuft, bitten wir Sie, die folgenden Regeln zu beachten:

1. ANREISE (ab 9:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr)
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung in der Rezeption gestattet. Für die Anmeldung benötigen wir ihre Ausweise (gesetzliche Meldepflicht). Dies gilt auch für Kurzzeit-Besucher. Alleinreisende Jugendliche haben bis zum vollendeten 16. Lebensjahr bei der Anmeldung eine schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorzulegen. Eine Prüfbescheinigung für Flüssiggas-Anlagen in Fahrzeugen (Gas-TÜV) wird benötigt. Personen mit ansteckenden Krankheiten können nicht als Gäste aufgenommen werden. Mit der Anmeldung erklärt der Camper, frei von solchen Krankheiten zu sein und bestätigt die Einhaltung dieser Campingplatzordnung. Sollte ein Stellplatz zum Zeitpunkt der Anreise noch von einem anderen Gast benutzt werden, so ist dieser bis spätestens 11.00 Uhr zu räumen.

 

2. GEBÜHREN
Der Campinggast zahlt nach der aktuell gültigen Campingplatz–Preisliste.

 

3. GÄSTE
Tagesbesucher müssen sich bei Eintritt in den Campingplatz an der Rezeption anmelden und die entsprechende Gebühr entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.
Besucher haben den Campingplatz Bereich bis spätestens 23:00 Uhr zu verlassen. Der Campingplatzbetreiber beziehungsweise der Platzwart sind berechtigt, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder des Campingplatzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Ordnung und im Interesse der Campinggäste erforderlich scheint.

 

4. FAHRZEUGE
Autos und Motorräder müssen an einem dafür vorgesehenen Parkplatz abgestellt werden. Pro Stellplatz ist grundsätzlich nur ein Auto zugelassen. Für weitere Autos bestehen die

Abstellmöglichkeiten auf den ausgeschilderten Parkplätzen. Generell gilt im ganzen Campingplatzbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 km/h.
Allen Gästen steht die Nutzung der Straßen frei und sind diese grundsätzlich frei zu halten, beziehungsweise im Rahmen der An- und Abreise umgehend frei zu geben.

 

5. LÄRM
Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Campinggäste und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere Radios, Fernseher, Musikanlagen, sowie Musikinstrumente, etc. sind so zu gebrauchen, dass die anderen Gäste nicht gestört werden. Eine Beschallung des Geländes aus Fahrzeugen und mittels Musikanlage ist untersagt. Fußballspielen ist generell nur in dem dafür vorgesehenen Gelände erlaubt.

 

6. PLATZRUHE
Von 12:00 bis14:00 Uhr und von 23:00 bis 7:00 Uhr sind bei uns Ruhezeiten. Während dieser Zeit ist es nicht erlaubt, den Campingplatz mit Fahrzeugen aller Art zu befahren. Gäste, die während der genannten Zeit auf das Gelände möchten, werden gebeten, ihre Fahrzeuge auf den vor dem Campingplatz befindlichen Parkplatz abzustellen und die Fußgängereingänge zu benützen. Sportliche Aktivitäten, die Lärm entstehen lassen, sind während der Ruhezeiten nicht möglich. Die Ruhezeiten sind einzuhalten. Auch sonst ist ruhestörenden Lärm grundsätzlich zu unterlassen.
Ausgenommen davon sind Veranstaltungen des Campingplatzbetreibers. Dies wird frühzeitig über schriftlichen Aushang in der Rezeption mitgeteilt.

 

7. STELLPLATZ
Die Zuweisung eines Stellplatzes erfolgt durch den Platzwart. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.

Es ist nicht gestattet auf dem Campingplatz Gräben zu ziehen oder seinen Stellplatz zu umzäunen. Achten Sie darauf, dass niemand durch Zeltpflöcke, Zeltschnüre oder anderes Campingzubehör gefährdet wird. Kennzeichnen Sie schlecht erkennbare Gefahrenquellen durch gut ersichtliche Markierungen. Das Auslegen von Planen oder Teppichen auf dem Stellplatz ist untersagt, um die natürliche Oberfläche erhalten zu können.

Das Betreten fremder Grundstücke und Stellplätze ist verboten.

Der Campingplatzbetreiber behält sich das Recht vor, Platzzuteilungen zu ändern, wenn dies aus organisatorischen oder Sicherheitsgründen erforderlich ist.

 

8. SAUBERKEIT

Ordnung und Sauberkeit
Ordnung und Sauberkeit sind das oberste Gebot aller Campingplatzbenutzer. Alle Anlagen und Einrichtungen sind sauber zu halten und schonend zu behandeln.

Sanitäre Anlagen
Wir bitten Sie die Sanitäranlagen nicht mit Straßenschuhen zu betreten und sauber zu verlassen. Eventuell auftretende Verschmutzungen sind vom Verursacher sofort zu beseitigen. Kinder unter 6 Jahren ist das Betreten der Anlagen nur mit Begleitung Erwachsener gestattet. Die Reinigung der Sanitäranlagen erfolgt täglich von 7:00 bis 8:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr. Im gesamten Sanitärbereich gilt ein Rauchverbot.

Gemeinschaftsbereiche
Hinterlassen Sie keine privaten Gegenstände oder Nahrungsmittel. Im Gemeinschafts-Kühlschrank verwahrte Lebensmittel kennzeichnen Sie bitte mit Namen, Stellplatznummer und Datum.

Grillplätze
Unmittelbar nach dem Grillen muss der Rost gereinigt und der Grillplatz sauber verlassen werden.

 

9. MÜLLENTSORGUNG
Unser Müll-Konzept basiert auf ökologischen Prinzipien. Der Müll muss daher getrennt und in den dafür vorgesehenen Containern bzw. Behältern entsorgt werden. Wenn es sich um Müllsäcke handelt, bitten wir Sie jene nur verknotet zu entsorgen, dass dies nicht zu Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen führt.

 

10. GRILLEN/LAGERFEUER
Lagerfeuer bzw. offenes Feuer ist auf dem ganzen Campingplatzgelände verboten. Grillen ist nur auf den dafür gekennzeichneten Plätzen erlaubt. Glut und Feuer sind ständig zu beaufsichtigen. Bei einem Lagerfeuer muss ein Kübel Wasser vorhanden sein. Bei erhöhter Waldbrandgefahr kann der Platzwart ein Grillverbot aussprechen.

Das Rauchen ist nur auf dem eigenen Stellplatz oder in der dafür vorgesehenen Raucherzone gestattet.

 

11. BESCHÄDIGUNG
Jeder Gast verpflichtet sich, die Anlagen, das Inventar und den Stellplatz pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Schäden, die während seines Aufenthaltes durch ihn, seine Begleiter oder Gäste entstanden sind, zu ersetzen. Wir empfehlen daher eine private Vorsorge in Form einer Versicherung.

 

12. KINDER
Für Kinder steht ein Spielplatz zur Verfügung. Die Aufsichtspflicht für Kinder verbleibt auf dem gesamten Geländes des Campingplatzes bei deren Eltern bzw. den sonstigen aufsichtsberechtigten Personen. Die gilt auch, wenn das Kind Anlagen des Campingplatzes benutzt und ergibt sich aus deren Benützung keine Betreuungs- oder Aufsichtspflicht des Campingplatzbetreibers.
Eltern haben Ihre Kinder ständig verantwortungsvoll zu beaufsichtigen. Bei Verletzung der Aufsichtspflicht haften sie für Schäden, die durch die Kinder verursacht werden.

 

13. HAUSTIERE / HUNDE
Alle mitgebrachten Haustiere müssen an der Rezeption angemeldet werden. Es darf vom Tier keine Gefahr oder nicht hinnehmbare Störung ausgehen.
Hunde dürfen nur angeleint geführt werden. Auf dem angemieteten Standplatz ist der Hund so angeleint zu halten, dass er nicht über den Stell- oder Zeltplatz hinaus kann. Verunreinigungen durch Tiere sind auf dem Campingplatz nicht gestattet. Sollte dies trotzdem mal passieren, sind diese durch den Tierhalter unverzüglich zu entfernen.
Die Campingplatzbetreiber behält sich vor in einzelnen Fällen eine Maulkorbpflicht oder sonstige Maßnahmen zu erlassen bzw. einzelne Tierhalter des Platzes zu verweisen.

 

14. HAUSRECHT
In Ausübung des Hausrechtes darf die Geschäftsleitung die Aufnahme von Personen verweigern oder sie des Platzes verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz erscheint. Alkoholisierten Gästen und Besuchern ist der Aufenthalt auf dem Campingplatz untersagt.

 

15. DAUERCAMPER/LANGZEITCAMPER

Vertrag/Stellplatzentgelt
Der Vertrag beginnt mit 01. März des Jahres und endet mit 01. März des nachfolgenden Jahres. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen. Das Stellplatzentgelt ist bis zum 5. März des Vertragsbeginns zu entrichten.

Kündigung
Eine Kündigung ist beiderseits nur mit einer Frist von drei Monaten vor Vertragsende möglich. Der Stellplatz ist spätestens bis zum Kündigungstermin zu räumen.

 

16. ELEKTRISCHE UND GASANLAGEN
Die durch den Camper angeschlossenen elektrischen und Gas-Anlagen haben den gültigen DIN/VDE-Vorschriften zu entsprechen und sind auf eigene Kosten prüfen zu lassen. Dem Campingplatzbetreiber sind auf Verlangen entsprechende Nachweise vorzulegen.

 

17. STROM/GAS/WASSER
Zur Erfassung des Stromverbrauchs haben Camper einen amtlich geeichten Stromzähler zu unterhalten. Dies gilt auch für Wasserzähler. Gasanlagen und Gasheizungen müssen den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und sind vom Camper regelmäßig warten zu lassen. Für etwaige Schäden haftet der Camper selbst. Die Abrechnungen erfolgen zum 31. August 2021.
Um eine geregelte Trink- und Gebrauchswasserversorgung zu gewährleisten, ist das anschließen von Wasserschläuchen in den Waschhäusern und an den Wasserzapfstellen nicht gestattet.

 

18. SICHERHEIT/HAFTUNG
Das Begehen und Befahren der Wege erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Regen, Schneefall sowie Frost überzeugen Sie sich bitte selbst ob die Witterungsverhältnisse dies zulassen. Die Wege können nicht zu jederzeit und in jedem Fall geräumt werden.

Der Campingplatzbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Ausfall oder die Störung der Wasser-oder Stromversorgung entstehen, sowie für Folgen einer Lärmbelästigung durch Dritte. Für Schäden durch Verlust oder Diebstahl von Geld, Wertsachen etc. übernimmt der Campingplatzbetreiber keinerlei Haftung. Ferner haftet der Campingplatzbetreiber, sowie dessen gesetzliche Vertreter und dessen Erfüllungsgehilfen, nicht bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung und für Schäden, die durch die Benutzung der sich auf dem Campingplatz befindlichen Anlagen oder Geräte beziehungsweise außer Betrieb befindliche Anlagen, Geräte etc. entstehen. Der Campingplatzbetreiber hafte sohin nur für Schäden die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden.
Jede Haftung für Personen- oder Sachschäden, die durch eigenes Verschulden oder durch Verschulden andere Campinggäste entstehen, ist von der Betriebshaftung ausgenommen.

Eltern haften für ihre Kinder.

 

19. BAULICHE MAßNAHMEN
Bauliche Maßnahmen am Stellplatz dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Betreibers des Campingplatzes erfolgen. Genehmigte Investitionen gehen nach Wahlrecht des Betreibers, soweit sie mit der Substanz fest verbunden sind, bei Beendigung der Stellplatzbenutzung entschädigungslos in das Eigentum der Anlage über bzw. ist der Gast verpflichtet, den ursprünglichen Zustand auf seine Kosten wieder herzustellen.

 

20. LANDSCHAFTSSCHUTZ
Eigenmächtige Eingriffe in den Gehölzbestand, wie etwa das Fällen, Entfernen oder Auslichten von Bäumen oder Sträuchern oder auch Pflegemaßnahmen an diesen sind unzulässig und nur nach Absprache mit dem Campingplatzbetreiber möglich.

 

21. ABREISE
Die Abreise hat bis spätestens 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei spätere Abreise wird ein weiteres Übernachtungsentgelt berechnet. Bitte verlassen Sie ihren Stellplatz in sauberen Zustand.

 

22. GÜLTIGKEIT
Diese Campingplatz Ordnung er hat ab sofort Gültigkeit und kann jederzeit von der Campingplatz Verwaltung schriftlich geändert werden.

 

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen einen erholsamen und entspannenden Aufenthalt auf unserem Campingplatz!